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Von der Klassenpflegschaft zur Schulpflegschaft

Die Klassenpflegschaft umfasst alle Eltern und Erziehungsberechtigten einer Klasse bzw. Jahrgangsstufe. In der Klassenpflegschaft werden alle Angelegenheiten, die die Interessen der Eltern einer Klasse betreffen, besprochen. Der Klassenpflegschaftsvorsitzende ist der direkte Ansprechpartner zwischen der Elternschaft, dem Klassenlehrer und der Schulleitung in allgemeinen Angelegenheiten. Die Termine für die erste Klassenpflegschaftssitzung im Schuljahr und damit die Wahl der Vorsitzenden und Vertreter finden Sie im RGE-Terminkalender.

Mitglied der Schulpflegschaft sind alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden und deren Vertreter (jede „Klasse“ hat dabei jedoch nur eine Stimme) sowie der Schulleiter. Es werden wichtige Themen, die das Schulleben betreffen, besprochen und ggf. abgestimmt oder über Anträge für die Schulkonferenz entschieden. ( z.B. Rückkehr zu G9, Wandererlass.)
Die Namen der Schulpflegschaftsvertreter im momentan laufenden Schuljahr finden Sie HIER: Schulpflegschaftsvertreter.


Die Schulpflegschaftsversammlung findet am RGE in jedem Schulhalbjahr einmal statt. Sie wählt den Schulpflegschaftsvorsitzenden, seine Vertreter, die Mitglieder der Schulkonferenz und die Elternvertreter für die Fachkonferenzen.

Die Vorsitzenden und Stellvertreter der Klassen- und Stufenpflegschaften wählen eine(n) Schulpflegschaftsvorsitzende(n) sowie drei Stellvertreter. Diese vier bilden zusammen die Schulpflegschaftsvorsitzenden.


Leitgedanken der Schulpflegschaft

Wir Eltern sind ein wichtiger Bestandteil des Schullebens. Wir haben die Möglichkeit zur Mitgestaltung von „Schule“ vom Gesetzgeber bekommen und sollten diese Verantwortung in den für uns offenen Gremien wahrnehmen.

 

Schulpflegschaft: weiterführende Links

Ein paar ausgewählte Links zum Thema "Schulpflegschaft":

- Homepage der Landeselternschaft

- Schulministerium Bereich Eltern

- Schulgesetz NRW

- Wikipedia Elternvertretung

- Auszug Schulgesetz und Elternbeiratsverordnung

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