Schule bei schwierigen Witterungsverhältnissen
Wir bitten dringend und aus gegebenem Anlass um Beachtung.
Es gilt laut einem Runderlass des Kultusministerium vom 26.03.1980: Bei plötzlich eintretenden extremen Witterungsverhältnissen - also zum Beispiel bei starkem Schneefall - entscheiden morgens die Eltern bzw. der volljährige Schüler, ob der Schulweg (für ihre Kinder) zumutbar ist. Wichtig ist, dass Schülerinnen und Schüler sicher und gesund zur Schule kommen. Wenn sich Eltern dafür entscheiden, ihr Kind nicht zur Schule zu schicken, muss die Schule darüber unverzüglich, am besten per Mail noch am selben Morgen, informiert werden. (Bitte stellen Sie auch gleichzeitig eine schriftliche Entschuldigung im Schulplaner aus.) Das Gleiche gilt auch für die volljährigen Schülerinnen und Schüler, die sich entscheiden, aufgrund der extremen Witterungsverhältnisse nicht zur Schule zu gehen.
Da das Nichterscheinen in der Schule in derartigen Fällen entschuldigt ist, können Schülerinnen und Schülern hieraus auch keine negativen Konsequenzen entstehen. Für versäumte Klassenarbeiten bieten wir einen Nachschreibtermin an.