Von der Klassenpflegschaft zur Schulpflegschaft
Die Klassenpflegschaft umfasst alle Eltern und Erziehungsberechtigten einer Klasse bzw. Jahrgangsstufe. In der Klassenpflegschaft werden alle Angelegenheiten, die die Interessen der Eltern einer Klasse betreffen, besprochen. Der Klassenpflegschaftsvorsitzende ist der direkte Ansprechpartner zwischen der Elternschaft, dem Klassenlehrer und der Schulleitung in allgemeinen Angelegenheiten. Die Termine für die erste Klassenpflegschaftssitzung im Schuljahr und damit die Wahl der Vorsitzenden und Vertreter finden Sie im RGE-Terminkalender.
Mitglied der Schulpflegschaft sind alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden und deren Vertreter (jede „Klasse“ hat dabei jedoch nur eine Stimme) sowie der Schulleiter. Es werden wichtige Themen, die das Schulleben betreffen, besprochen und ggf. abgestimmt oder über Anträge für die Schulkonferenz entschieden. ( z.B. Rückkehr zu G9, Wandererlass.)
Die Namen der Schulpflegschaftsvertreter im momentan laufenden Schuljahr finden Sie HIER: Schulpflegschaftsvertreter.
Die Schulpflegschaftsversammlung findet am RGE in jedem Schulhalbjahr einmal statt. Sie wählt den Schulpflegschaftsvorsitzenden, seine Vertreter, die Mitglieder der Schulkonferenz und die Elternvertreter für die Fachkonferenzen.
Die Vorsitzenden und Stellvertreter der Klassen- und Stufenpflegschaften wählen eine(n) Schulpflegschaftsvorsitzende(n) sowie drei Stellvertreter. Diese vier bilden zusammen die Schulpflegschaftsvorsitzenden.
Leitgedanken der Schulpflegschaft
Wir Eltern sind ein wichtiger Bestandteil des Schullebens. Wir haben die Möglichkeit zur Mitgestaltung von „Schule“ vom Gesetzgeber bekommen und sollten diese Verantwortung in den für uns offenen Gremien wahrnehmen.
Unsere Ziele
- Ansprechpartner für Elternfragen und –belange
- Mitsprache der Elternschaft im Schulalltag
- Mitgestaltung der Schullandschaft
- Interessenvertretung der Elternschaft
- Regionale und überregionale Mitgestaltung der Schulpolitik
Die Schulpflegschaft trifft sich einmal pro Schulhalbjahr. Die aktuellen Termine werden zeitnah auf der Homepage bekannt gegeben.
Mischen Sie sich ein und mischen Sie mit! Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Aus der Schulpflegschaft werden sechs Teilnehmer mit Vertreter für die Schulkonferenz gewählt, wobei die/der Schulpflegschaftsvorsitzende automatisch Mitglied der Schulkonferenz ist.
Diese setzt sich insgesamt zusammen aus
- 6 von dem Lehrerkollegium gewählten Lehrern
- 6 von der Schülervertretung gewählten Schülern
- 6 von der Schulpflegschaft gewählten Eltern
Die Schulkonferenz ist das Entscheidungsgremium an der Schule.